Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verfügbarkeitsseite wurde zuletzt am 30. Oktober 2019 aktualisiert.
Wir setzen uns für einen einfachen Zugang für alle ein
FIRMENNAME ist bestrebt, unsere Website für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich Seh-, Hör-, kognitiven und motorischen Behinderungen, so zugänglich wie möglich zu gestalten. Wir haben erhebliche Ressourcen in die Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website investiert, um allen unseren Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten.
Um uns bei der Erstellung eines FIRMENNAMEN zu unterstützen, der nicht auf der Live-Seite erscheint, verwenden wir die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien erläutern, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher und für alle benutzerfreundlich gestaltet werden können.
ADA-zugängliche Einheiten
Wie gesetzlich für selbstgenutzte Immobilien mit mehr als fünf Wohneinheiten* vorgeschrieben, sollten Immobilien mit sechs oder mehr Wohneinheiten eine speziell für Gäste mit Behinderungen vorgesehene Einheit anbieten. Die Immobilie sollte diese Einheiten klar kennzeichnen und die barrierefreien Merkmale so detailliert beschreiben, dass Menschen mit Behinderungen selbstständig beurteilen können, ob die Einheit ihren Anforderungen entspricht. Wenn Sie eine ADA-zertifizierte Einheit auswählen und keine Barrierefreiheit oder andere Behinderungen haben, klicken Sie auf „Abbrechen“ und wählen Sie eine andere Einheit aus, sofern es sich nicht um die letzte verfügbare Einheit handelt. Sollten Sie die Anforderungen des Americans with Disabilities Act (ADA) für diese Einheit nicht erfüllen und es sich nicht um die letzte verfügbare Einheit handelt, behält sich BUSINESS NAME das Recht vor, Ihre Reservierung ohne Ihre Zustimmung auf eine andere Einheit zu ändern, um Gästen mit entsprechenden Behinderungen entgegenzukommen.
*Nach Bundesrecht (siehe https://www.ada.gov/taman3.html) sind selbstgenutzte Unterkünfte mit fünf oder weniger Wohneinheiten von der Pflicht zur Einrichtung einer behindertengerechten ADA-Einheit ausgenommen. Religiöse Organisationen sind von den Anforderungen nach Titel III ausgenommen. Auch historische Gebäude können von bestimmten Aspekten der Anforderungen nach Titel III ausgenommen sein. Eigentümer müssen dies jedoch anhand der lokalen und bundesstaatlichen Anforderungen überprüfen.
Für alle anderen Eigenschaften gelten möglicherweise die Anforderungen von Titel III.
Wie geht es uns?
Wir haben intensiv an der Website von FIRM NAME gearbeitet und glauben, dass wir unser Ziel der AA-Verfügbarkeit erreicht haben. Wir überwachen die Website regelmäßig, um dies sicherzustellen. Sollten Sie dennoch Probleme feststellen, kontaktieren Sie uns bitte.
Wenn Ihnen die Website von BUSINESS NAME gefallen hat oder Sie Probleme damit hatten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihre Nachricht auf folgende Weise:
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